Zweckverband zur Wasserversorgung der Wiesentgruppe

Information zur Verarbeitung Ihrer Daten ‑Wasser-/Kanalabrechnung (Art. 13 und 14 DSGVO-

1. Bezeich­nung der Verarbeitungstätigkeit

Abrech­nung der jähr­li­chen Was­ser- und Kanal­ge­büh­ren; Zählerstandsablesung

2. Name und Kon­takt­da­ten des Verantwortlichen

Ver­ant­wort­lich für die Ver­ar­bei­tung der Daten ist:

Karo­la Haberberger

E‑Mail: haberberger@wvw-wiesentruppe.de

3. Kon­takt­da­ten des Datenschutzbeauftragten

Den Daten­schutz­be­auf­trag­ten des Zweck­ver­ban­des zur Was­ser­ver­sor­gung der Wies­ent­grup­pe errei­chen Sie unter:

Kom­mu­nal­BIT AöR

Kai­ser­str. 30

90763 Fürth

Email: zvit-datenschutz@kommunalbit.de

Tel: 0911/ 21 777 0

4. Zweck und Rechts­grund­la­gen der Datenverarbeitung

Die Ver­ar­bei­tung Ihrer per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten erfolgt zum Zweck der Ver­sor­gung mit Was­ser, ins­be­son­de­re der Abrech­nung des Was­ser­ver­brauchs, sowie zum Zweck der Besei­ti­gung Ihres Abwas­sers, ins­be­son­de­re der Abrech­nung der dies­be­züg­li­chen Gebühren.

Rechts­grund­la­ge für die Daten­ver­ar­bei­tung im Rah­men der Ver­sor­gung mit Was­ser ist dabei Art. 6 Abs. 1 e) DS-GVO in Ver­bin­dung mit Art. 5 Abs. 1, Art. 8 Abs. 1 und Art. 9 Abs. 1 KAG sowie der Bei­trags- und Gebüh­ren­sat­zung zur Was­ser­ab­ga­be­sat­zung und der Bei­trags- und Gebüh­ren­sat­zung zur Ent­wäs­se­rungs­sat­zung. Rechts­grund­la­ge im Rah­men der Abwas­ser­be­sei­ti­gung ist Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO in Ver­bin­dung mit Art. 5 Abs. 1, Art. 8 Abs. 1 und Art. 9 Abs. 1 KAG und § 56 Was­ser­haus­halts­ge­setz (WHG) in Ver­bin­dung mit den jeweils gel­ten­den lan­des­recht­li­chen und kom­mu­na­len Vor­schrif­ten. Rechts­grund­la­ge für den Ein­satz der Funk­was­ser­zäh­ler ist Art. 24 Abs. 4 Satz 2 und 3 GO.

5. Emp­fän­ger oder Kate­go­rien von Emp­fän­gern der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten

Die Mit­ar­bei­ter des Zweck­ver­ban­des zur Was­ser­ver­sor­gung der Wiesentgruppe.

Für die Abrech­nung der Kanalgebühren:

Markt Göß­wein­stein, Markt Wie­sent­tal, Stadt Eber­mann­stadt, Stadt Pot­ten­stein und Gemein­de Ahorntal.

6. Dau­er der Spei­che­rung Ihrer per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten

Grund­sätz­lich wer­den Daten gelöscht, wenn sie für die genann­ten Zwe­cke nicht mehr benö­tigt wer­den. Aus­ge­le­se­ne Zäh­ler­da­ten wer­den spä­tes­tens nach fünf Jah­ren, die im Was­ser­zäh­ler vor Ort gespei­cher­ten Daten wer­den gemäß Art. 24 Abs. 4 Satz 3 GO spä­tes­tens nach zwei Jah­ren gelöscht.

Abrech­nungs­da­ten dür­fen nicht vor Ablauf der fünf­jäh­ri­gen (öffent­lich-recht­li­chen) Zah­lungs­ver­jäh­rung gelöscht wer­den (Art. 13 Abs. 1 Nr. 5 Buchst a KAG i. V. mit § 228 Abga­ben­ord­nung). Zu beach­ten ist fer­ner die sechs­jäh­ri­ge Auf­be­wah­rungs­pflicht für Bele­ge (§ 37 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 i.V.m. § 82 Abs. 2 Sät­ze 2- 4 KommHV).

7. Betrof­fe­nen­rech­te

Nach der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung ste­hen Ihnen fol­gen­de Rech­te zu:

· Wer­den Ihre per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ver­ar­bei­tet, so haben Sie das Recht Aus­kunft über die zu Ihrer Per­son gespei­cher­ten Daten zu erhal­ten (Art. 15 DSGVO).

· Soll­ten unrich­ti­ge per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten ver­ar­bei­tet wer­den, steht Ihnen ein Recht auf Berich­ti­gung zu. (Art. 16 DSGVO).

· Lie­gen die gesetz­li­chen Vor­aus­set­zun­gen vor, so kön­nen Sie die Löschung oder Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung ver­lan­gen sowie Wider­spruch gegen die Ver­ar­bei­tung ein­le­gen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).

· Wenn Sie in die Daten­ver­ar­bei­tung ein­ge­wil­ligt haben oder ein Ver­trag zur Daten­ver­ar­bei­tung besteht und die Daten­ver­ar­bei­tung mit­hil­fe auto­ma­ti­sier­ter Ver­fah­ren durch­ge­führt wird, steht Ihnen gege­be­nen­falls ein Recht auf Daten­über­trag­bar­keit zu (Art. 20 DSGVO).

Soll­ten Sie von Ihren oben genann­ten Rech­ten Gebrauch machen, prüft die öffent­li­che Stel­le, ob die gesetz­li­chen Vor­aus­set­zun­gen hier­für erfüllt sind. Mit Beschwer­den kön­nen Sie sich auch an den Baye­ri­schen Lan­des­be­auf­trag­ten für den Daten­schutz wenden.

Der Baye­ri­sche Lan­des­be­auf­trag­te für Datenschutz

Post­fach 22 12 19, 80502 Mün­chen (Post­an­schrift)

Wag­mül­lerstr. 18, 80538 Mün­chen (Haus­an­schrift)

Tel: 089/212672–0

Fax: 089/21672–50

Email: poststelle@datenschutz-bayern.de

Inter­net: www.datenschutz-bayern.de

8. Pflicht zur Bereit­stel­lung der Daten

Sie sind dazu ver­pflich­tet, Ihre Daten anzu­ge­ben. Die­se Ver­pflich­tung ergibt sich aus Art. 2 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1, Art. 8 Abs. 1 und Art. 9, Abs. 1 und Art.13 Abs.1 Zif­fer 3 Buch­sta­be ccc KAG in Ver­bin­dung mit § 93 Abs. 1 Abga­ben­ord­nung (AO) sowie aus der jeweils gül­ti­gen Was­ser­ab­ga­be­sat­zung in Ver­bin­dung mit Art. 23 und Art. 24 Gemein­de­ord­nung (GO).

Wenn Sie die erfor­der­li­chen Daten nicht angeben:

· Wer­den die erfor­der­li­chen Wer­te geschätzt und der Berech­nung solan­ge zugrun­de gelegt, bis die tat­säch­li­chen Wer­te vom Ver­pflich­te­ten gemel­det und vom Zweck­ver­band zur Was­ser­ver­sor­gung der Wies­ent­grup­pe aner­kannt wurden.

· Kann nach Art. 14, Art. 15 und Art 16 KAG ein Buß­geld gegen Sie ver­hängt werden.

· Kann nach Art. 14 KAG eine Frei­heits­stra­fe gegen Sie ver­hängt werden.

Kann nach der Wasserabgabensatzung/Entwässerungssatzung ein Buß­geld gegen Sie ver­hängt werden